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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Emetron GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Emetron GmbH (im Folgenden „Emetron“ genannt) für Prüfungstätigkeiten sowie individuell vereinbarte Dienstleistungen zwischen Emetron und deren Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.)

1. Allgemeines

1.1     Vorbemerkungen

Die Emetron ist speziell in den Bereichen des Prüfservice sowie des Elektroprüfservice gemäß DGUV (vormals DGUV V3), UVV und BGV-Dienstleistungen, Elektroprüfungen nach DGUV V3 (ehemals BGV A3), wie ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Betriebsmittel- und Geräte, Anlagen, Maschinen, medizintechnische Prüfungen von Geräten und Anlagen, Pflegebetten, Medizintechnik, Industrietechnik, Schweißgeräte, Thermografie sowie Leitern und Tritte, tätig.

1.2     Nebenabreden

Nebenabreden oder sonstige Zusagen von Mitarbeitern der Emetron, welche nicht für die Emetron gesetzlich vertretungsberechtigt sind oder welche dem Kunden nicht vor Auftragsabschluss nachgewiesen haben, dass sie von Emetron eine entsprechende Handlungsvollmacht aufweisen können, um entsprechend Nebenabreden oder sonstige Zusagen, etc. abzugeben, sind nur dann bindend, wenn sie von Emetron ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt letztlich auch für etwaige Abwandlungen dieser Klauseln.

1.3     Anpassungen

Sollten aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Richtlinien/Normen einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam werden, behält sich Emetron das Recht vor, die unzulässig oder unwirksam gewordenen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen oder durch sonstige Auflagen geänderten Regelungen anzupassen.

1.4     Abtretungen

Die Emetron ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.

1.5     Abweichende Geschäftsbedingungen

Widersprechen sich die AGB der Emetron und die AGB des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden. Sämtliche mit Emetron geschlossenen Verträge liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGBs, die vom Auftraggeber gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich deren Geltung vereinbart worden ist.

2. Geltungsbereich

2.1 Rechtsgeschäfte

Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs. 1, BGB sowie Unternehmen. Wir behalten uns bei Erstbestellungen das Recht vor Prüfung hinsichtlich des Kundenstatus durchzuführen. Dies können Auskünfte aus der Creditreform, Prüfung der Gewerbescheine o.ä. sein.

3. Angebotsmodalitäten

3.1     Ausführungsbedingungen

Bei der Angebotserstellung wird die kalkulatorische Grundlage daraus gebildet, dass die Arbeiten beim Kunden zügig durchgeführt werden können und die Geräte, Anlagen und Betriebsmittel bereitstehen, zugänglich sind, sowie sich in normaler Höhe, 2 Meter, d.h. ohne Steighilfe zu erreichen, befinden. Prüflinge in größerer Höhe, werden nach dem aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz abgerechnet. Das Angebot, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, basiert auf der Informationsgrundlage des Kunden hinsichtlich der Stückzahl der Prüflinge. Die Leistungsabrechnung erfolgt nach tatsächlich geprüfter Stückzahl. Eine separate Berechnung von Hotelkosten, Spesen, Auslöse, etc. erfolgt nicht. Eine entsprechende Prüfdokumentation erhalten Sie nach Abschluss aller Prüfungsarbeiten auf einem Datenträger. Verzichtet der Auftraggeber auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, so werden Prüffristen nach seinen Vorgaben hinterlegt und dokumentiert. Emetron übernimmt keine Gewähr für nicht-normgerecht ermittelte Prüffristen.

4. Vertragsschluss

4.1 Vertragspartner

Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist die Emetron GmbH.

4.2     Angebot und Annahme

Ein Vertrag mit Emetron kommt durch ein Angebot, Angebotsannahme bzw. Beauftragung sowie der schriftlichen Willenserklärung der jeweiligen Parteien zustande. Die Annahme eines Angebots durch Emetron kann entweder schriftlich (bspw. durch Auftragsbestätigungen oder kundenseitige Bestellungen) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden. Wird ein Angebot seitens Emetron ohne definierte Angebotsbindungsdauer abgegeben, so gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen ab Eingang beim Kunden. Wenn Aufträge beim Kunden abgewickelt wurden, so darf Emetron den Auftraggeber als Referenz angeben.

4.3 Dokumentationen und Unterlagen

Überlässt Emetron dem Kunden Angebotsunterlagen, Präsentationen, Informationsmaterial, sonstige Produktbeschreibungen oder Anlagen, stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Preisgestaltung

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter Vereinbarung. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch Emetron erforderlich. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt das Zahlungsziel von 7 Tagen netto ohne Abzug.

5.2 Rechnungsstellung

Rechnungsbeanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt.

Nur mit Ansprüchen des Kunden, die von Emetron nicht bestritten wurden, die entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen zulässig. Mit allen anderen Ansprüchen ist sie unzulässig.

Teilrechnungen, Abschlagszahlungen sowie angemessene Kostenvorschüsse können von Emetron gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht zwingend als solche tituliert sein. Der Erhalt einer von Emetron gestellten Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass Emetron alle Leistungen vollumfänglich erbracht hat. Gewöhnlich wird Emetron Teilleistungen wöchentlich auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

5.3     Schadensersatz

Sofern nicht vertraglich oder schriftlich aufgrund einer Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet der Kunde von Emetron, dass die Mitarbeiter von Emetron je Arbeitstag, also 10 Stunden, nämlich in der Zeit von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, ihre Prüfleistungen beim Kunden erbringen können.

Hierbei müssen exemplarisch durch den Kunden Zugänge zu Räumen, Betriebsgeländen, Anlagen oder Maschinen, etc. ermöglicht sein. Wird die oben genannte Tagesprüfzeit vom Kunden nicht gewährleistet und sind die Mitarbeiter von Emetron deshalb ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, fällt pro Arbeitstag und pro Servicetechniker eine Ausfallpauschale in Höhe von 695 EUR, an.

Ergeben sich für Emetron bzw. die Mitarbeiter von Emetron Wartezeiten (beispielweise, wenn die zu prüfenden Betriebsmittel noch in Benutzung sind und sich hierdurch eine Verzögerung der Prüfleistung ergibt) oder Regiezeiten (beispielweise durch vom Kunden verlangte Sicherheitsunterweisungen, Schulungen, etc.) fallen diese Regie- bzw. Wartezeiten nicht in den Verantwortungsbereich von Emetron. Solche Regie- und Wartezeiten werden zusätzlich zu den Prüfkosten je angefallene Stunde mit 70,00 EUR berechnet, sofern es aus dem jeweiligen vorliegenden Angebot hierfür keine gesonderte Regelung gibt.

Wird nach Vertragsschließung erkennbar, dass der Anspruch auf Vergütung von Emetron anhand mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (beispielweise Insolvenzverfahren), so ist Emetron nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag oder dessen fristloser Kündigung nach (§321 BGB) berechtigt.

5.4     Arbeitszeit

Die ausgewiesenen Preise beziehen sich auf normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Nachtarbeit, Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, werden die entsprechenden gesetzlichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

5.5     Vollmachten

Handelsvertreter sind von Emetron berechtigt Aufträge von Kunden entgegenzunehmen – nicht jedoch Barzahlungen.

6. Haftung

6.1 Haftung

Emetron haftet im Übrigen für verursachte Schäden bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, auch bei deren Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. Sollten Sach- und Vermögensschäden aufgrund fahrlässiger Handlungsweise entstehen, haftet Emetron sowie deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei

Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von Emetron ist im Übrigen ausgeschlossen.

Wesentliche Vertragspflichten, sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, wenn deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7. Datenschutz/Geheimhaltung/Urheberrecht

7.1     Urheberrecht

An Visualisierungen, Kostenvoranschlägen oder etwaigen anderen Materialien, Dokumenten und Unterlagen, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich Emetron ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die von Emetron zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw. Zustimmung durch Emetron an Dritte weitergegeben werden. Sollten Aufträge mit Emetron und dem Kunden nicht geschlossen werden, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von Emetron unverzüglich und vollständig an Emetron zurückzugeben.

7.2     Datenschutz

Von Unterlagen, welche an die Emetron zur Durch- und Einsicht übermittelt werden, und die für die Durchführung der von Emetron zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen von Bedeutung sind, darf die Emetron Abschriften für die unternehmensinternen Akten erstellen und diese archivieren.

8. Gerichtsstand

8.1     Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Lampertheim/Hessen.

8.2     Anzuwendendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.