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Prüfvorschriften und DIN-Normen

Was sind DIN-Normen genau?

DIN-Normen sind Standards, die vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet werden und für sich oftmals den Anspruch erheben, den momentan sicheren Stand der Technik abzubilden.

Diese Normen sind freiwillige Standards, die das allgemeine Wirtschaften deutlich erleichtern. Trotzdem besteht bei weitem nicht für alle DIN-Normen eine Verpflichtung zur Nutzung. Oftmals nutzt der Gesetzgeber allerdings DIN-Normen, um damit Mindeststandards für Produkte festzulegen. Auf diese Weise kann also auch die Anwendung einer DIN-Norm zur gesetzlichen Verpflichtung werden.

Nach welchen DIN-Normen arbeiten und prüfen wir bei der Emetron GmbH?

OVV – DIN VDE 0701/0702

Die VDE-Prüfnormen 0701 (Prüfung nach Erstinbetriebnahme, Instandsetzung, Änderung oder Reparatur) und 0702 (regelmäßige Wiederholungsprüfungen) definieren die Anforderungen der elektrischen Sicherheit und die Prüfmethoden für Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

OFA – DIN VDE 0100-600

Mit dieser Prüfung, die durch Besichtigen, Erproben und Messen erfolgen kann, wird festgestellt, ob die Anforderungen der anderen Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) erfüllt sind. Hierunter fallen „Erst“- und Wiederholungsprüfungen.

OFA – DIN VDE 0105

Diese sollen den sicheren Betrieb von Elektroanlagen gemäß DIN VDE 0105 gewährleisten, indem sie vor allem folgende Maßnahmen an den elektrischen Anlagen (teilweise regelmäßig) durchführen:

  • Die DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ enthält Anforderungen an die Erstprüfung
  • Prüfung elektrische Anlagen
  • Wiederkehrende Prüfungen durch Erproben / Besichtigen / Messen
  • Prüfberichte
  • Kennzeichnungen mit Prüfplakette

Ziel der VDE 0105

Zusammengefasst regelt die Norm:

  • Jedwede Veränderung an einer elektrischen Anlage muss durch einen qualifizierten Elektriker überprüft werden.
  • Zudem müssen solche Veränderungen durch eine entsprechend qualifizierte Person ausgeführt werden.
  • Für jede solcher Anlagen muss es einen ausgebildeten Elektriker als Verantwortlichen geben.
  • Der Zugang für andere, unbefugte Personen zu entsprechenden Anlagen ist untersagt und muss kontrolliert werden.

Pflicht für die Betreiber elektrischer Anlagen – VDE 0105

Die Pflicht für die Betreiber elektrischer Anlagen besteht also nach DIN VDE 0105 Norm darin, ihre elektrischen Anlagen sicher und stets auf aktuellem Stand zu betreiben. Es gilt zu gewährleisten, dass sowohl Mitarbeiter als auch eventuelle Besucher durch eine solche Anlage nicht in Gefahr gebracht werden können – dafür sind die regelmäßig erfolgenden Wartungs- oder Reparaturarbeiten nötig. Gleichzeitig dürfen solche Maßnahmen nur durch qualifizierte Elektriker durchgeführt werden.

DIN VDE 0113

Alle Maschinen, die nicht von Hand, sondern elektrisch betrieben werden, müssen in regelmäßigen Abständen einer VDE-0113-Maschinenprüfung gemäß DGUV V3 unterzogen werden. Die Einzelheiten sind in der Norm EN 60204 (DIN VDE 0113) geregelt. Hierbei handelt es sich um eine europäische Norm. Es ist klar festgelegt, wann, wie und in welchem Umfang die Prüfung zu erfolgen hat und wie das Ergebnis nachzuweisen ist.

WICHTIG:

Zu einer VDE-0113-Maschinenprüfung nach DGUV sind nicht nur Industrie- und Produktionsbetriebe, sondern alle Einrichtungen verpflichtet, in denen  elektrische Maschinen zum Einsatz kommen. Das sind zum Beispiel Büros und Verwaltungsgebäude, Hotels, Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeheime. Die DIN VDE 0113 beschreibt die Prüfungsschritte, die der Hersteller / Errichter einer Maschine vor Übergabe an den Kunden bzw. Nutzer der Maschine auszuführen hat. Dazu gehören die Übereinstimmung der Anlage mit der Dokumentation sowie Isolationswiderstands-, Spannungs- und Funktionsprüfungen.

DIN VDE 0544-4

Diese Norm regelt den Umfang und den Ablauf der wiederkehrenden Prüfung von Schweißgeräten sowie die Anforderungen an das Prüfpersonal, die Prüfbedingungen und die verwendeten Messgeräte.

Ein Schwerpunkt ist die Isolationsprüfung rund um die Schweißstromquelle. Nach der inneren Reinigung messen wir die Isolationswiderstände von Eingangs- und Ausgangsstromkreis gegen Körper und gegeneinander. Weitere Messungen erfassen zum Beispiel den Schutzleiterstrom, die Leerlaufspannung und den Berührungsstrom im Schweißstromkreis. Für die Schweißgeräte-Prüfung in Werkstätten und auf Baustellen sieht die BGV A3 (heutiger Name DGUV V3) eine Frist von 12 Monaten vor. Letztlich wird in dieser DIN-Norm auch die notwendige Dokumentation der Prüfergebnisse beschrieben.