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Prüfung von medizinischen Geräten

Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von medizinischen Geräten

Alle aktiven Medizinprodukte, die mit Strom betrieben werden, unterliegen der DGUV V3. Das sind beispielsweise Untersuchungsleuchten und Laborgeräte wie Mikroskope. Aber auch alle anderen elektrischen Betriebsmittel, die in der Praxis zum Einsatz kommen, müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Kaffeemaschine und Wasserkocher sind von dieser Regelung genauso betroffen wie Steckdosenleisten und Lampen; ebenso wie Fernsehgeräte der Patienten in Krankenhäusern.
Medizintechnik, wie Pflegebetten, Badewannen-Hublifte, Patientenlifte  und Untersuchungsliegen fallen auch unter die Prüfpflicht.
Arbeitgeber haften im Unfall- und Schadensfall und sind für die Beauftragung zur Prüfung verantwortlich.

Prüffristen

Die Prüffristen für Medizintechnik sind unterschiedlich. So müssen zum Beispiel Inkubatoren für die Neugeborenen-Station alle 24 Monate geprüft werden, andere Medizintechnik aber alle 6 bis 24 Monate. Die Prüffristen sind abhängig vom Gerät selbst, den Empfehlungen des Herstellers und der Gefährdungsbeurteilung, die unsere Prüfer erstellt. Allgemein gilt aber immer, dass eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Veränderung und nach jeder Reparatur stattfinden muss.

Wer prüft

Eine Prüfung der medizinischen Geräte nach DGUV V3 darf nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen, die befähigte Personen nach TRBS 1203 sind und bei der Emetron GmbH speziell dafür geschult werden. Diese Mitarbeiter*innen verfügen zudem über mehrjährige Berufspraxis auf diesem Gebiet. Sie erstellen für jede Prüfung ein Prüfprotokoll, welches dem Auftraggeber verschlüsselt und gerichtsfest zur Verfügung gestellt wird.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

  • DGUV V3
  • DIN EN 62353 VDE 0751
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Anlage 1 MPBetreibV