Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation
Prüfung von medizinischen Geräten
Alle aktiven Medizinprodukte, die mit Strom betrieben werden, unterliegen der DGUV V3. Das sind beispielsweise Untersuchungsleuchten und Laborgeräte wie Mikroskope. Aber auch alle anderen elektrischen Betriebsmittel, die in der Praxis zum Einsatz kommen, müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Kaffeemaschine und Wasserkocher sind von dieser Regelung genauso betroffen wie Steckdosenleisten und Lampen; ebenso wie Fernsehgeräte der Patienten in Krankenhäusern.
Medizintechnik, wie Pflegebetten, Badewannen-Hublifte, Patientenlifte und Untersuchungsliegen fallen auch unter die Prüfpflicht.
Arbeitgeber haften im Unfall- und Schadensfall und sind für die Beauftragung zur Prüfung verantwortlich.
Prüffristen
Wer prüft
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
- DGUV V3
- DIN EN 62353 VDE 0751
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Anlage 1 MPBetreibV