FAQ

Die DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Vorschrift 3) regelt die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Nach dieser Vorschrift müssen elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie keine Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellen.

Insgesamt dient die DGUV V3 also sowohl dem Schutz der Mitarbeitenden als auch der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

Nachdem Sie uns einen Prüfauftrag erteilt haben, stimmt sich unser Projektmanagement (Ihr erster Ansprechpartner für alle Belange) zwecks Prüftermin mit Ihnen ab. Hierbei werden detailliert Besonderheiten des Projekts oder spezielle Eventualitäten besprochen, sodass unsere Prüfer Ihren Betriebsablauf so gering wie möglich beeinträchtigen. Ziel ist es, dass unsere Prüftechnikerinnen und Prüftechniker eigenständig arbeiten, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Um elektrische Betriebssicherheitsprüfungen durchführen zu können, bedarf es verschiedener Anforderungen. Prüfungen dürfen nur nach TRBS befähigte Personen sein, das heißt Prüfer, welche eine erfolgreich abgeschlossene, elektrotechnische Berufsausbildung sowie eine darauffolgende zeitnahe Tätigkeit in der Prüfdienstleistung vorweisen können. Diese Befähigung muss andauernd erhalten bleiben. Dies wiederrum wird durch Schulungen unserer Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) und einschlägiger Fachliteratur gewährleistet.

Außerdem fordern die gesetzlichen Grundlagen eine rechtssichere Prüfdokumentation, welche wir durch unsere Prüfsoftware sicherstellen. Lizenzkosten sowie Messtechnik ist ein weiterer Kostenpunkt, den Sie berücksichtigen müssen. Eine regelmäßige Kalibrierung der Messgeräte durch ein zertifiziertes Eichunternehmen, Verschleiß und menschliches Versagen gehören ebenso zu Ihren Risiken.

Des Weiteren binden Sie wertvolle Ressourcen in Ihrem Unternehmen, die vermutlich wesentlich mehr Absatz bewirken, als Betriebsmittel professionell zu prüfen und die daraus resultierende Datenbank kontinuierlich zu pflegen.

 

Unser Anspruch ist es Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erstellen und den genauen Prüfbedarf und dessen Umfang zu ermitteln. Angebotsnachträge lehnen wir grundsätzlich ab, daher ist uns eine valide Angebotserstellung sehr wichtig. Nichtsdestotrotz legen wir großen Wert auf altbewiesene Werte, in denen der persönliche Austausch im Vordergrund steht.

Ganz klar – Nein! Unser Maßstab sind qualitativ hochwertige Prüfungen und es gilt: Klasse vor Masse! Unserem Motto „Qualität ist messbar“ möchten wir weiterhin treu bleiben. Unsere Prüftechnikerinnen und Prüftechniker führen eine detaillierte Sichtprüfung und im Anschluss eine messtechnische Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel durch. Dies verlangt Zeit und setzt eine rechtssichere Prüfdokumentation voraus.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen unsere Prüfdokumentation digital zur Verfügung. Mit einem eigenen Zugang (auf Wunsch bis zu 99 Zugänge möglich) auf unserem web-basierten Kundenportal, können Sie Ihre Prüfdokumentation einsehen und verlieren niemals den Überblick. Hier können Sie nach verschiedensten Parametern, wie bspw. Wiederholungsprüfungen, Kostenstellen, Fehlerquote, Inventarlisten, u.v.m. filtern. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen hierbei immer zur Seite.

Sollte erfolgreich durchgeführte Prüfungen in einem beauftragten Bereich eine Fehlerquote < 2% aufweisen, können die Prüffristen entsprechend verlängert werden.

Sanktionen für die unterlassene Durchführung von Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in § 209 Abs. 1 SGB VII festgelegt. Insbesondere § 22 BetrSichV definiert verschiedene Tatbestände, die das Versäumnis von Prüfungspflichten als Ordnungswidrigkeit bestrafen.

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