Wir lassen sie nicht abblitzen!
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Unsere Leistungen im Überblick
- Technische Beratung im Blitz- und Überspannungsschutz
- Blitzschutzprüfungen
- Planung von Blitzschutzanlagen
- Instandsetzung von Bestandsanlagen
- Konzeptionierung von Überspannungssystemen

Blitzschutzprüfungen nach DIN EN 62305-3/VDE 0185-305-3
Die DIN EN 62305-3/VDE 0185-305-3 gibt vor, dass Blitzschutzsysteme von einer Blitzschutz-Fachkraft regelmäßig überprüft werden müssen. Blitzschutzprüfungen sorgen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihren Immobilien; gleichzeitig erfüllen Sie demzufolge die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Schützen sich und die Arbeitskräfte vor erheblichen Schäden bei einem Blitzeinschlag.
Für regelmäßige Prüfungen ist der jeweilige Gebäudeeigentümer verantwortlich. Sollten die Blitzschutzprüfungen nicht durchgeführt werden, so drohen erhebliche Geldbußen.
Wie gehen wir bei einer Blitzschutzprüfung vor?
Unsere Blitzschutzfachkräfte bereiten sich im Sinne des Arbeitsschutzes auf die bevorstehende Prüfung vor. Die persönliche Schutzausrüstung sowie die Vollständigkeit der Werkzeuge und des Materials werden geprüft. Im Anschluss wird die bereits (und in den meisten Fällen unvollständige Dokumentation) fachmännisch gesichtet und bewertet.
Typische Abfragen einer Blitzschutzprüfung nach DIN EN 62305-3/VDE 0185-305-3:
- Kontrolle aller Unterlagen und Dokumentationen, einschließlich der Übereinstimmung mit den Normen
- Allgemeiner Zustand von Fang- und Ableiteinrichtungen, sowie aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen),
- Durchgangswiderstände überprüfen
- Prüfung der Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen
- Prüfen des inneren Blitzschutzes inkl. Überspannungsableiters und Sicherungen
- Allgemeiner Zustand des Korrosionsgrades
- Sicherheit der Befestigung der Leitungen des LPS und deren Bauteile
- Dokumentation aller Änderungen und Erweiterungen an der baulichen Anlage
- Erstellung des Prüfberichts und Vergabe der Prüfplakette
Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?
Hierrüber geben die Regelwerke der VDE 0185-305-3 Blatt 3 Aufschluss. Abhängig je nach Blitzschutzklasse und ob eine Sicht- oder Umfassende Prüfung erfolgen muss können folgende Werte herangezogen werden:
Blitzschutzklasse I und II
Sichtprüfung: Jährlich
Umfassende Prüfung alle 2 Jahre
Blitzschutzklasse III und IV
Sichtprüfung: alle 2 Jahre
Umfassende Prüfung alle 4 Jahre
Hinweis: Bei kritisch festgestellten Mängeln einer Blitzschutzanlage empfiehlt sich die umfassende Prüfung jährlich durchzuführen.
Mängel bei der Blitzschutzfachkraft – Wir helfen!
Die EMETRON kann auf Kundenwunsch die festgestellten Mängel, die in einem Blitzschutzprotokoll dokumentiert sind durch eigene Blitzschutzfachkräfte fachmännisch beseitigen. Damit sparen Sie sich die aufwendige Suche nach Elektrofirmen und profitieren von unserer zeitnahen Termintreue gegen über unseren Kunden. Hierbei existiert völlige Transparent, denn die Preisbildung wird mit Ihnen gemeinsam abgestimmt.
Allgemeines
Neuinstallation und Instandsetzung einer Blitzschutzanlage
Um Ihnen eine bestmögliche und effiziente Planung zu ermöglichen, beziehen wir alle Eventualitäten einer Blitzschutzanlage in die Konzeption ein. Unsere Blitzschutzfachkräfte planen Ihre Anlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sodass Sie eine Betriebssicherheit gegenüber den Nutzern der Immobilie vorweisen können.
Der Strom ist ausgefallen, Schäden sind erkennbar, jedoch fand kein direkter Blitzeinschlag statt? Blitzeinschläge können über das Stromnetz Ihre Wirkung bis zu 2km Umkreis erweitern und willkürlich Schäden anrichten. Wenn dabei die Konzeption zwischen dem äußeren und inneren Blitzschutz Ihrer Immobilie nicht lückenlos schlüssig ist, besteht immer ein Risiko der Schadensbildung. Daher schreiben wir Schadensabwehr groß! Die Materialien beziehen wir von namenhaften qualitativ hochwertigen Herstellern, denn:
Mit Ihrer Sicherheit machen wir keinen Kompromiss!