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Prüfung von Schweißgeräten

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Prüfung von Schweißgeräten

Schweißgeräte verbinden mithilfe von Wärmeentwicklung und ggf. von Krafteinwirkung gewisse Materialien, um eine Homogenität zwischen diesen herzustellen. Vor allem Metalle und Kunststoffe werden durch Schweißgeräte bearbeitet.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen für den Schutz seiner Mitarbeiter zu treffen. Gemäß TRBS 1201 sind die Schweißeinrichtungen und Schweißgeräte wiederkehrend auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.

Arbeitgeber, Betreiber oder Verantwortliche haften im Unfall- und Schadensfall.

Die wichtigsten Schweißverfahren

  • Lichtbogenhandschweißen
  • Schutzgasschweißen mit zahlreichen Untervarianten
  • Unterpulver-Schweißen.

Wichtig zu wissen!

Eine Prüfung der Schweißgeräte oder Schweißeinrichtungen darf nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen; befähigte Personen nach TRBS 1203, welche bei der Emetron GmbH speziell dafür geschult, befähigt und eingesetzt werden.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

ArbSchG & DGUV

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).