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Prüfung von elektrisch betriebenen Rolltoren und Türen

Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von elektrisch betriebenen Rolltoren und Türen

Elektrische, kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren darf nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden, die die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist es auch möglich, Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation der Prüfenden unter Berücksichtigung der Gebrauchs-, Betriebs-, Bedienungs-anleitung der Hersteller der kraftbetätigten Türen und Tore eigenverantwortlich festzulegen und gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ausreichend zu dokumentieren.

Prüfung nur durch Sachkundige Personen

Die sicherheitstechnische Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore muss nach DGUV-I 208-022 durch eine sachkundige Person mit geeigneter Messtechnik (zur Bestimmung der Schließkräfte) durchgeführt werden. Die Emetron GmbH setzt dafür eigens ausgebildete Mitarbeiter*innen ein.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

ArbSchG

BetrSichV

Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore“

Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein.