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Prüfung von Brandschutztüren

Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden.

Helfen sie, Menschenleben zu retten!

Für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich. Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Rauch- und Brandschutztüren muss jederzeit gewährleistet sein, solange sich Menschen im Gebäude aufhalten. Um im Ernstfall optimalen Schutz zu gewährleisten, müssen Rauch- und Brandschutztüren inkl. ihrer Feststellanlagen nach Einbau und nach jeder baulichen Veränderung durch sachkundige Personen geprüft werden. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Einzelgeräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen

Prüfzweck und -umfang

Name des Sachkundigen

Nächste Prüfung

Auflistung der Prüfkriterien (Holme, Sprossen/Stufen/Plattformen, Spreizsicherungen, Beschlagteile, Leiter-/Trittfüße/Rollen, Zubehör, Kennzeichnung, Kontrollergebnis und Bemerkung)

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)