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Vorschriften der Versicherer

Vorgaben der Versicherer

– auszugsweise –

Auch Vorgaben der Unfall- und Sachversicherer sind zu beachten, damit im Schadensfall der Versicherungsschutz für das Unternehmen gewährleistet bleibt.

Feuerschutzklausel – VDS SK 3602

Die Brandschutz-Prüfung laut SK 3602 ist kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Es darf nur eine VdS-zertifizierte Person (Sachverständiger) nach VdS-Richtlinien agieren. Wie bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch, müssen Unternehmer/Arbeitgeber sicherstellen, dass während einer Brandschutzprüfung sämtliche elektrischen Geräte/Maschinen überprüft werden.

Um den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Betriebsmittel beurteilen zu können, sind sämtliche Bauteile der Anlage sowie die Bereiche, die zugänglich sind:

  • in Augenschein zu nehmen
  • mit entsprechenden Geräten zu messen
  • einer Funktionsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu unterziehen.

Dies betrifft unter anderem Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler, zugängliche Teile von Maschinen, die Beleuchtungsanlage, Maßnahmen der Erdung und des Potentialausgleichs, Photovoltaikanlagen und sogar ortsveränderliche Betriebsmittel.

Unfallverhütungsvorschrift – DGUV V3

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt aber auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (z.B. z.B. das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten, wie Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten).

In den Grundsätzen, §3 (1) regelt der Versicherer: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

$5 DGUV V3 sagt aus: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Besonderheiten nach 3602 – Thermographie Messungen

Die Versicherungsklausel 3602 enthält Besonderheiten, die sich aus den VdS-Richtlinien sowie zusätzlichen Maßnahmen der DGUV V3 ergeben. Dies sind beispielsweise:

  • die Nutzung punktueller thermografischer Messungen
  • der Brandschutz in Betriebsgebäuden, wenn elektrische Anlagen damit zusammenhängen.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen/Maschinen ist laut Bestimmungen der Klausel 3602 grundsätzlich alle 12 Monate durchzuführen.