Suche
Close this search box.

Prüfung von Ortsfesten Anlagen

Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von Ortsfesten Anlagen

Bediener ortsfester elektrischer Anlagen sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Lässt ein Unternehmen seine ortsfesten Anlagen nicht fachgerecht prüfen, gefährdet er die Gesundheit seiner Mitarbeiter und macht sich bei vorsätzlichem Handeln strafbar (§ 26 BetrSichV).

Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektro-geräte zurückzuführen sind.

So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Unsere Empfehlung

Sie als Unternehmer oder verantwortliche Fachkraft im Unternehmen sind für ihre eigenen ortsfesten Anlagen wie auch für den Einsatz geeigneter externer Firmen verantwortlich.

Lassen sie Ihre Anlagen nur von einem spezialisierten Fachbetrieb wie der Emetron GmbH mit ausreichenden Referenzen, Qualität und Erfahrungen prüfen!

Der Unternehmer riskiert seinen Versicherungsschutz bei unterlassener Prüfung!

Was sind ortsfeste Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Beispiele für Ortsfeste Anlagen:

  • Haupt- und Unterverteiler
  • Be- und Verarbeitungsmaschinen
  • Produktionsanlagen
  • Fertigungszentren
  • verfahrenstechnische Anlagen
  • Förderanlagen
  • Transformatoren
  • Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gilt grundsätzlich die DGUV V3. Dazu ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung ortsfester Anlagen aus

Arbeitsschutzgesetz § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Betriebssicherheitsverordnung

DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel