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Prüfung von Windenergie- und Windkraftanlagen

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Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von Windenergie- und Windkraftanlagen

Die wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen, auch Windkraftanlagen oder Windräder genannt, erfordert besondere Kenntnisse zur Gewährleistung der eigenen Arbeitssicherheit und die der mitprüfenden Kollegen. Eine regelmäßige Maschinen- und Anlagenprüfung garantiert Sicherheit für Leib und Leben und verhindert Ausfälle im laufenden Betrieb.

Die Prüfung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auf die Maschinen- und Anlagenprüfung von Windenergieanlagen hat sich die Emetron GmbH als Dienstleister spezialisiert. Hierfür müssen unsere Techniker spezielle Anforderungen an die körperliche Fitness und Arbeitssicherheit erfüllen, die über die üblichen Anforderungen von DGUV V3 Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln hinaus gehen.

Prüffristen und Verantwortlichkeit

Es ist rechtlich vorgeschrieben, elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel nach der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung, nach einer Änderung und in bestimmten Zeitabständen (Prüffristen) seitens einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.

Die Prüfpflicht liegt bei dem Betreiber oder Unternehmer. Dieser trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung und die Einhaltung der Prüffristen. Arbeitsschutzbehörden (Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht u. a.) sowie Unfallversicherungen (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) überzeugen sich in regelmäßigen Abständen, ob die Prüfung ortsfester Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt ist.

Was wird geprüft und wie

  • Die Elektroprüfung findet in drei verschiedenen Schritten statt. Zunächst werden die Anlagen und Betriebsmittel auf Sicher überprüft. So sollen Mängel und Schäden, die mit bloßem Auge sichtbar sind, erkannt werden. Beispiele sind etwa fehlende Beschriftungen, beschädigte Isolierungen oder Bedienelemente, etc.
  • Anschließend erfolgt eine Überprüfung auf korrekte Funktion der Anlage. Sicherheits- und Abschaltmechanismen werden auf die Probe gestellt und auf die korrekte Funktionsweise kontrolliert.
  • Im Weiteren erfolgt die Überprüfung mit modernen Messgeräten. So sollen Abweichungen bei der Spannung und bei anderen Sollwerten erkannt werden.
  • Die Elektroprüfung wird durch einen Prüfbericht und ein Prüfsiegel bestätigt. Das Siegel enthält Informationen zu dem nächsten Prüftermin, während das Prüfprotokoll als Nachweis für den Gesetzgeber gilt. Das Protokoll bestätigt, dass die Elektroprüfung korrekt durchgeführt wurde. Hier sind auch eventuell vorhandene Mängel oder Hinweise vermerkt.

Wiederkehrende Prüfung

  • Netzschutzprüfung
  • DGUV V3 Prüfung (Nieder- und Mittelspannung)
  • Prüffrist max. 4 Jahre

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

DGUV V3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV Information 203-2007 (BGI 657) – Windenergieanlagen

DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen

u.a.m.