VDS 2871 / SK 3602
- Sachverständigenprüfung nach VdS 2871 / SK3602
- Wer darf die Prüfungen nach VDS 2871 SK 3602 durchführen?
- Welche Konsequenzen drohen bei Nichtdurchführung der Prüfungen nach VDS 2871 SK 3602?
- Wie oft muss nach Klausel 3602 geprüft werden?
- Wenn die Klausel 3602 nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannt wird
- Was ist konkret zu tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
Sachverständigenprüfung nach VdS 2871 / SK 3602
Auch Vorgaben der Unfall- und Sachversicherer sind zu beachten, damit im Schadensfall der Versicherungsschutz für das Unternehmen gewährleistet bleibt. In der aktuell gültigen Fassung ab 01.01.2012 der Prüfrichtlinie wird dies im Abschnitt präzisiert:
Die Inspektion elektrischer Anlagen gemäß VdS 2871, Klausel SK 3602 erfolgt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Rahmen des Versicherungsvertrages. Es wird dabei unterstellt, dass der Versicherungsnehmer sämtliche durch rechtliche Vorschriften bedingte Verpflichtungen, insbesondere die Initiierung der erforderlichen Prüfungen, ordnungsgemäß erfüllt. Das Ziel der im Folgenden beschriebenen Prüfung der elektrischen Anlage ist es, sicherzustellen, dass die spezifischen Anforderungen des Versicherers im Hinblick auf den Sachschutz berücksichtigt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Prüfung nach Klausel SK 3602 den Versicherungsnehmer nicht von der Verpflichtung zur Prüfung im Einklang mit anderen relevanten Normen, technischen Regelwerken oder gesetzlichen Bestimmungen entbindet.
Konkret bedeutet das:
- Die Art und Durchführung der Prüfung nach der o.g. Klausel den einschlägigen VDE-Normen
- Die VDS-Prüfung (Klausel 3602) ergänzt die gängigen Personenschutzprüfungen
- Vorausgesetzt sind ebenso die gesetzlichen Personenschutzprüfungen durchzuführen
- VDS-Prüfungen können mit der DGUV V3 Prüfung nicht substituiert werden
Wer darf die Prüfungen nach VDS 2871 SK 3602 durchführen?
Die Sachverständigenprüfungen nach VDS 2871 SK 3602 dürfen grundsätzlich nur von qualifizierten und anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkompetenz und Zulassung verfügen. In der Regel handelt es sich hierbei um Elektrofachkräfte oder Prüfingenieure, die zusätzlich über eine spezielle Ausbildung oder Zertifizierung im Bereich der Sicherheits- und Brandschutztechnik verfügen.
Die genauen Anforderungen an die Qualifikation der Prüfer sind in den einschlägigen Normen und Regelwerken festgelegt. Es ist wichtig, dass die Prüfer die spezifischen Anforderungen der VDS 2871 und der Klausel SK 3602 kennen und in der Lage sind, eine sachgerechte Prüfung der elektrischen Anlagen durchzuführen, um den Schutz des Versicherungsnehmers und die Anforderungen des Versicherers zu gewährleisten.
KONSEQUENZEN
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtdurchführung der Prüfungen nach VDS 2871 SK 3602?
Die Nichtdurchführung der Sachverständigenprüfungen nach VDS 2871 SK 3602 kann mehrere Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer:
- Verlust des Versicherungsschutzes: Ein häufiges Risiko bei der Nichteinhaltung der Prüfungsanforderungen ist der Verlust des Versicherungsschutzes oder die Reduzierung der Leistungen im Schadensfall. Wenn der Versicherungsnehmer die vorgeschriebenen Prüfungen nicht fristgerecht durchführen lässt, könnte der Versicherer im Falle eines Schadensereignisses die Leistung verweigern oder nur eingeschränkt leisten.
- Erhöhte Haftung des Versicherungsnehmers: Der Versicherungsnehmer könnte im Falle eines Schadensereignisses für etwaige Schäden, die aufgrund der nicht durchgeführten Prüfung oder aufgrund eines versäumten Wartungs- bzw. Sicherheitsmangels entstehen, haftbar gemacht werden. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und rechtlichen Konsequenzen führen.
- Verstöße gegen gesetzliche und normative Anforderungen: Neben den vertraglichen Konsequenzen könnte das Unterlassen der Prüfungen auch gegen gesetzliche Vorgaben oder technische Regelwerke verstoßen. In vielen Fällen schreibt das Gesetz oder relevante Normen regelmäßige Prüfungen vor, um die Sicherheit von Anlagen zu gewährleisten. Ein Verstoß könnte zu Bußgeldern oder anderen rechtlichen Sanktionen führen.
- Wettbewerbsnachteile und Imageverlust: Wenn die Prüfungspflichten nicht erfüllt werden, kann dies auch zu einem Imageverlust für das Unternehmen führen, besonders wenn Sicherheitslücken oder versicherungsrechtliche Probleme bekannt werden. Darüber hinaus könnten Wettbewerber, die die entsprechenden Prüfungen durchführen, in der Wahrnehmung von Kunden und Partnern als sicherer und zuverlässiger wahrgenommen werden.
Fazit:
Insgesamt dient die Sachverständigenprüfung nach VDS 2871 SK 3602 dazu, die Sicherheit und den Schutz der elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Ihre Nichteinhaltung kann sowohl technische als auch rechtliche Risiken für den Versicherungsnehmer und das versicherte Unternehmen mit sich bringen.
Wie oft muss nach Klausel 3602 geprüft werden?
Nach der Klausel SK 3602 der VdS 2871 muss die Prüfung elektrischer Anlagen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. In der Regel ist eine Prüfung alle 3 Jahre erforderlich, um sicherzustellen, dass die elektrische Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und keine Gefährdung für Personen oder Sachwerte darstellt.
Es kann jedoch je nach Art der Anlage und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort auch abweichende Intervalle geben, die in Absprache mit dem Versicherer oder gemäß anderer relevanter Normen festgelegt werden. Bei besonderen Gefährdungen oder größeren Änderungen an der Anlage können häufigere Prüfungen erforderlich sein.
Wenn die Klausel 3602 nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannt wird:
Auch wenn die Klausel 3602 in den Versicherungsbedingungen der Sachinhalts- oder Gebäudeversicherung nicht ausdrücklich genannt wird, sollte man die Angelegenheit nicht vorschnell abhaken, sondern im Zweifel Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft halten. Denn neben den konkret aufgeführten Klauseln enthalten die „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)“ sogenannte Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sämtliche gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Gleiches gilt für weitere vertraglich festgelegte Obliegenheiten. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von der Verletzung fristlos kündigen.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die VdS-Richtlinie 2046 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“. Auch wenn diese Richtlinie nicht unmittelbar als Klausel 3602 im Versicherungsvertrag auftaucht, kann ihre Einhaltung über die allgemeinen Obliegenheiten dennoch versicherungsrechtlich relevant sein. Im Einzelfall kann dies sogar dazu führen, dass ein VdS-anerkannter Sachverständiger hinzugezogen werden muss.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen – und im Zweifel eine frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer. Denn entscheidend ist nicht allein, was ausdrücklich unter einer bestimmten Klausel steht, sondern auch, welche Sicherheitsanforderungen sich aus den allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten ergeben.
Was ist konkret zu tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
- Besprechen Sie den Sachverhalt mit Ihrem Versicherungsberater und lassen Sie von diesem prüfen, ob in Ihrem Vertrag die Klausel 3602 vereinbart gilt. Außerdem sollte geprüft werden, ob Sie aus den „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls“ zur Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen verpflichtet sind.
- Lassen Sie sich die Aussage von Ihrer Versicherung schriftlich geben.
Auf jeden Fall müssen Sie:
Falls Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihre elektrischen Anlagen von einem VdS-anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen, müssen Sie aber auf jeden Fall Ihre Elektroanlage und -geräte regelmäßig durch eine Fachkraft oder eine Fachfirma für Prüftechnik nach VDE 0701-702 und VDE 0100-105 prüfen lassen. Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Ihr Nutzen:
- Gelebter Arbeitsschutz
- Erfüllung versicherungs- und behördlicher Auflagen
- Reduzierung von Haftungsrisiken
- Qualitätsnachweis gegenüber Auftraggebern und Sachversicherern
- Vermeidung von Betriebsausfällen durch geprüfte und nachgewiesene Funktion
- Erhöhung der Betriebssicherheit im Gefahrenfall
- Beitragsminderung ggü. dem Sachversicherer